E-Auto-Förderung 2026
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Die staatliche E-Auto-Förderung ist seit dem 19. Januar 2026 beschlossene Sache. Diese Fördermittel können Sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, beim Staat nach der Neuanschaffung und Zulassung Ihres neuen Elektro-Autos4 oder den Kriterien entsprechenden neuen Plug-in-Hybriden voraussichtlich ab Mai 2026 beantragen. Sichern Sie sich jetzt beim Kauf eines unserer innovativen Elektro-Modelle wie dem INSTER, IONIQ 5, IONIQ 6, KONA Elektro und IONIQ 9 oder TUCSON Plug-in-Hybrid Ihre mögliche Prämie.
Wir beraten Sie gern zu den neuen Fördermöglichkeiten.
4) Die staatl. Förderung ist für rein batterieelektrische Neufahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybrid Neufahrzeuge (CO-Emission bis zu 60 g CO/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische
Reichweite mind. 80 km), die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden, für Privatpersonen möglich und setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten voraus. Berechtigung
zur Förderung und Höhe derselben richten sich nach dem Haushaltsbruttoeinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Die Förderung muss spätestens 1 Jahr nach
Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden. Mehr unter BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung. Stand 19.01.2026