Die staatliche E-Auto-Förderung ist seit dem 19. Januar 2026 beschlossene Sache. Diese Fördermittel können Sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, beim Staat nach der Neuanschaffung und Zulassung Ihres neuen Elektro-Autos4 oder den Kriterien entsprechenden neuen Plug-in-Hybriden voraussichtlich ab Mai 2026 beantragen.
Welche Elektro-Neuwagen wir aktuell für Sie bereithalten, sehen Sie in unserer Fahrzeugliste. Wir beraten Sie gern zu den neuen Fördermöglichkeiten.
Förderbedingungen
- rein batterieelektrische Neufahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuge (CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite mind. 80 km)
- erstmals in Deutschland zugelassen ab dem 1. Januar 2026
- für Privatpersonen, Mindesthaltedauer 36 Monate
- Berechtigung und Höhe richten sich nach dem Haushaltsbruttoeinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren
- Antrag spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs
4) Die staatl. Förderung ist für rein batterieelektrische Neufahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybrid Neufahrzeuge (CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite mind. 80 km), die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden, für Privatpersonen möglich und setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten voraus. Berechtigung zur Förderung und Höhe derselben richten sich nach dem Haushaltsbruttoeinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Die Förderung muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden. Mehr unter BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung. Stand 19.01.2026
Fahrzeugabbildungen enthalten z. T. aufpreispflichtige Zusatzausstattungen.